Privat oder gesetzlich Krankenversichern?
Geschrieben von: Elke Lohre | Eingetragen in: Allgemein, Versicherungen
Personen, die selbständig sind oder zur Gruppe der Freiberufler zählen oder mit dem Jahres Brutto Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Diese Personen können sich die Frage stellen, ob sie weiterhin gesetzlich versichert bleiben, dann jedoch freiwillig oder ob sie in die Private Krankenversicherung wechseln.
Ganz wichtig bei einem angestrebten Wechsel in eine private Krankenversicherung ist, ob man auch gesund ist.Denn die Private Krankenversicherung führt eine Gesundheitsprüfung durch, da sie sich ein Bild über den Gesundheitszustand des Interessenten machen möchte. Bei einem angestrebten Wechsel in die Private Krankenversicherung muss der Interessent zahlreiche Fragen über Krankheiten, die er in der Vergangenheit hatte oder die akut sind, beantworten. Aufgrund der Krankheiten hat die Private Krankenversicherung die Möglichkeit, den Interessenten entweder abzulehnen oder ihn gegen einen so genannten Risikozuschlag für diese Krankheit zu versichern. Ein Ausschluss der jeweiligen Krankheit ist ebenfalls möglich, birgt aber gewisse Risiken für den Versicherungsnehmer.
Tritt nach Abschluss der Privaten Krankenversicherung eine Krankheit auf, hat der Versicherer keine Möglichkeit mehr, für diese Krankheit Risiko zuschläge zu erheben.Zu beachten ist auch, dass, wenn man privat kranken versichert ist, man nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück kann. Nur in einigen wenigen Fällen ist ein Wechsel durchführbar. Fällt beispielsweise der Angestellte unter die Jahres Brutto Gehaltsgrenze, kann er in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Verbleibt er dann mindestens zwölf Monate in der gesetzlichen Krankenversicherung oder war in den letzten fünf Jahren Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse und steigt sein Verdienst nochmals, kann der Versicherungsnehmer auch in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Die Private Krankenversicherung ist unabhängig vom Einkommen. Die gesetzlich freiwillige Krankenversicherung ist vom Einkommen abhängig.
