Beiträge für den Begriff: ‘Businessplan’

Selbsständigkeit als zweite Chance

Sich selbstständig melden – diese berufliche Möglichkeit hatte auf jeden Fall fast jeder Mensch schon einmal. Man ist sein eigener Chef, kann sich seine Arbeitsstruktur nach eigenem Ermessen eigenverantwortlich zusammenstellen und tut Sachen, welche einem wirklich Spaß machen. Im Optimum macht man hierbei seine Freizeitbeschäftigung zu seinem Job. Öfters ist die Selbständigkeit auch ein Weg aus der momentanen evtl. schlechteren Jobsituation und ermöglicht damit die Chance auf eine vorteilhaftere Finanzsituation.

Aber die Selbständigkeit birgt auch riskante Probleme und erfordert gerade in den ersten Monaten, vielleicht auch über einen längeren Zeitraum, viele Mühe und Kraft zum Durchhalten. In der Anfangszeit gibt es nämlich die Suche der Neukunden, die Behördengänge und am Ende der nicht gerade geringen Zeitaufwand für das Erlernen der Buchführung und das Rechnungswesen. Ebenfalls müssen eine paar juristische Probleme und Fragen geklärt werden.

Diese nicht so einfachen unterschiedlichen Anfangsaufgaben erzeugen bei manchen Angst und hinzu entwickelt sich die Angst, dass die Existenzgründung nicht klappt und letztenendes nur eine hohe finanzielle Belastung auf dem Konto entstanden ist. Mit Hilfe einer guten Planung und einer gründlichen Idee für ein Geschäft bleiben die Risikofaktoren allerdings sehr gering. In der Anfangszeit einer Gründung eines Unternehmens gibt es jedoch am Anfang die Frage, ob sich die ausgedachte Idee zur Firmengründung überhaupt rechnen wird und aus welcher Quelle das Kapital zum Starten kommen soll.

Banken verleihen nur eine Finanzspritze, wenn nur wenige Garantien auf eine gewisse Sicherheit und eigenmitgebrachtes Kapitalvermögen verfügbar ist. Das Gespräch mit den Finanzhäusern sollte man folglich gut planen und überzeugend auftreten. Vor allem muss man von der Überlegung zur Gründung einer Firma auch persönlich überzeugt sein, ansonsten kann man auch den Zuständigen für die Finazierung nicht überzeugen. Die Basis für die anstehende Debatte mit den Finanzhäusern bildet der Businessplan.

Dieser umfasst zusätzlich zu der exakt ausformulierten Idee für ein Geschäft sämtliche betriebswirtschaftlichen Punkte, wie beispielsweise alle unter Umständen entstehenden einmal im Monat auftretenden variablen und immer wiederkehrende Kosten und die Umsatzerwartung. An diesem gründlichen Businessplan zeigt der Bank, dass der Unternehmensgründer sich ausgiebig mit der Planung seiner Firma auseinandergesetzt hat und ist so eher gewillt, einen Kredit zu geben. abgesehen von dem allgemeinen ökonomisches Wagnis, dass eine Firmengründung nach sich zieht, entwickelt sich das Wagnis, wegen eines Unfalls die Firma nicht länger weiter machen zu können.

Es ist deswegen sehr von Vorteil eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben, damit im Fall der Fälle nicht auf staatliche Unterstützungsmittel abhängig zu sein. Ebenfalls um die Rentenversicherung muss sich ein Selbstständiger persönlich kümmern. Speziell eine langfristige Krankheit könnte eine hohe Finanzbelastung mit sich bringen.

Einstiegsgeld für die Selbstständigkeit

Unterstützung für den Start in eine selbstständige Tätigkeit kann man durch das Einstiegsgeld als Arbeitslosengeld 2 Empfänger von der ARGE erhalten, wenn man verschiedene Anforderungen erfüllt. Eine sehr wichtige Entscheidungsgrundlage für den Fallmanger für die Bewilligung von Einstiegsgeld ist auf jeden Fall das Geschäftskonzept.

Das Konzept muss überzeugend darstellen, dass man mit seinem Vorhaben mittelfristig sich selbst seinen Lebensunterhalt finanzieren kann. Gemeinsam mit dem Konzept muss man zu den ausgefüllten Antragsformularen vom Einstiegsgeld eine fachkundige Stellungnahme zum Geschäftskonzept abgeben, die das geplante Geschäftsvorhaben positiv beurteilt. Nur dann kann man sich Hoffnungen auf Einstiegsgeld machen.

Das Einstiegsgeld ist eine sogenannte Ermessensleistung. Ob und in welcher Höhe Einstiegsgeld gezahlt werden wird, liegt in der Hand des Fallmangers. Die Fallmanger haben allerdings Vorgaben, an denen sie sich bei der Entscheidung für oder wider der Einstiegsgeld-Bewilligung orientieren müssen. Bei einer Zustimmung zum Einstiegsgeld errechnet sich die Höhe unter Berücksichtigung der Länge der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.

Als Anhaltspunkt für die Höhe des Einstiegsgeld kann man vom bisher bezogenen Alg2-Satz zuzüglich der Hälfte davon rechnen. Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird meist mit 10 Prozent bedacht und in vielen Fällen wird der Mietzuschuss zum Einstiegsgeld weiter gezahlt. Ebenfalls ist es möglich, dass während der Bezugszeit vom Einstiegsgeld die Sozialversicherungen, also Krankenversicherung und Rentenversicherung, von der ARGE übernommen werden.

Die Antragsformulare für das Einstiegsgeld erhält man normalerweise bei der ARGE. Hier sollte man sich schon informieren, soweit es nicht von selbst geschieht, welche Unterlagen des Weiteren zu den Formularen von der Einstiegsgeld-Beantragung noch hinzugefügt werden müssen. In der Regel dauert die Bearbeitung der vollständigen Unterlagen und die Mitteilung über die Bewilligung oder Ablehnung vom Einstiegsgeld zwei bis vier Wochen.

Businessplan für Venture Capital, Details und Fakten

Für die Businessplan (Venture Capital) Erstellung muss der Existenzgründer wissen, welche Details und Fakten für die Kapitalgeber von Wichtigkeit sind. Meist junge und technologische Unternehmen benötigen ein Beteiligungskapital, um das meist hohe Potential des Wachstums richtig aus zu schöpfen. Es kann eine Aufnahme von stillen oder mitspracheberechtigten Gesellschaftern erfolgen.

Um an einen Venture Capital zu gelangen, sollte der Gründer einen Businessplan haben, in dem eine überzeugende Geschäftsidee vorgestellt wird. Die Venture Capital Anteile werden meist nach 5 bis 7 Jahren an die übrigen Gesellschafter des Unternehmens verkauft. Falls dies nicht im Vertrag eindeutig geregelt ist, können die Anteile auch an Konkurrenzunternehmen verkauft werden. Die Venture Capitals, auch private Kapitalgeber suchen im Businessplan Venture Capital nach bestimmten Betrachtungen.

Dabei muss der private Kapitalgeber einen klaren Nutzen aus der Geschäftsidee ziehen können. Außerdem sollte die Unternehmung einen großen, wachsenden, meist auch internationalen Markt abdecken, wobei eine innovative Dienstleistung oder ein innovatives Produkt im Vordergrund steht. Gegenüber von Marktmitbewerbern sollte das Unternehmen über eine grundlegend neue Technologie verfügen, um deutliche Vorteile in Anspruch zu nehmen.

Das Management der Unternehmung sollte aus Fachleuten, Entwicklern, Marketingspezialisten bzw. Spezialisten aus dem Bereich der Betriebswirtschaft bestehen. Die Kapitalgeber interessieren sich meistens für den fertigen Businessplan und nicht für den Entstehungsprozess. Der Businessplan wird analysiert und ein geschätzt, welche Chancen und Risiken in der Unternehmung entstehen. Deshalb sollte der Gründer sein Geschäftsziel immer im Auge behalten.

Existenzgründung – News für Gründer!

Der Schritt in eine selbstständige Tätigkeit wird als Existenzgründung oder als Unternehmensgründung bezeichnet. Als Unternehmensgründung wird im Allgemeinen eine sehr umfangreiche und auf Größe ausgelegte Gründung bezeichnet. Eine Existenzgründung bewegt sich meist im mittelständischen Bereich. Eine Existenzgründung benötigt aber eine ebenso sorgfältige wie auch umfangreiche Vorbereitungsphase wie eine Unternehmensgründung, um weitgehend die Risiken minimieren zu können.

Zuerst muss man für eine Existenzgründung ein Geschäftsvorhaben besitzen, das Bestand haben könnte. Um die Chancen für die Existenzgründung mit dem gewählten Vorhaben einschätzen zu können, sind umfangreiche Analysen und Recherchen notwendig. Als nächstes steht bei einer positiven Einschätzung die Erstellung eines Konzepts für die Existenzgründung an. Die Existenzgründung wird im Konzept vorgestellt, die Chancen und Risiken festgehalten und diverse Punkte aufgeschrieben, wie etwa Marketing, Vertrieb, Standort, Rechtsform usw. Ist das Konzept für die Existenzgründung fertiggestellt und am besten von Fachleuten überprüft worden, kann man mit der konkreten Umsetzung beginnen.

Bevor man aber eine Existenzgründung in Erwägung zieht, ist es dem Gründer zu empfehlen, sich verschiedene Dinge bewusst zu machen. Eine Existenzgründung fordert vom Gründer nämlich eine Menge an Einsatz und Arbeitszeit, die normalerweise über die Arbeitsstunden in einem Angestelltenverhältnis hinausgeht. Des Weiteren trägt man alle Risiken der Existenzgründung selbst und man hat eine große Verantwortung für sich selbst, für die Familie und nicht zuletzt für seine Angestellten, mit denen man auch umgehen können muss. Zudem muss man Fachwissen für die Existenzgründung mitbringen und regeln, wie und wer die Buchhaltung übernehmen wird. Außerdem wird man während und nach der Existenzgründung fortlaufend Entscheidungen treffen müssen.

Wer nur einen Punkt davon scheut, sollte von einer Existenzgründung absehen.

Die neue Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft

Die Reform des Handelsgesetzbuches wird einige Neuerungen mit sich bringen. Es wird eine neue Rechtsform, die Unternehmergesellschaft für Firmen in Gründung geben. Die Unternehmergesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass es nur einem Euro Stammkapital als Einlage bedarf. Auch wird es eine Mustersatzung geben, die das Verfahren der notariellen Beurkundung erleichtern soll. Die Unternehmergesellschaft wird für viele Existenzgründer eine Alternative zum Einzelunternehmen darstellen.

Die neue haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft soll vor allem der Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland entgegenwirken. Gerade die englische Limited ist in den letzten Jahren aufgrund ihres einfachen Gründungsverfahrens für viele deutsche Unternehmen sehr attraktiv geworden. Um diesem Verhalten entgegen zusteuern, setzt der Gesetzgeber auf die haftungsbeschränkte Unternehmergesellsschaft.

Bisher war eine GmbH Gründung mit reichlichen Kosten verbunden. Mit der neuen Unternehmergesellschaft können einige dieser Kosten eingespart werden, so fällt z.B. die notarielle Beurkundung der Satzung weg und damit auch erhebliche Ausgaben. Aufgrund der Möglichkeit die Meldung zum Handelsregister auf elektronischen Wege vornehmen zu können, wird die Gründung der neuen GmbH auch zügiger voranschreiten. Es wird also generell eine Vereinfachung des Gründungsverfahrens hinsichtlich Zeit-und Kostenaufwand geben. Wie sich die Vereinfachung in der Praxis gestalten wird, bliebt abzuwarten.

Businessplan Vorlage – Informationen für Gründer

Die Businessplan Vorlage ermöglicht es, einem Geschäftsvorhaben, beziehungsweise der Umsetzung desselben, ein Konzept zu geben. Dabei hilft eine Businessplan Vorlage, in dem man mit ihr ein Beispiel erhält, wie ein Geschäftskonzept auszusehen hat. Weil sich viele Existenzgründungen wiederholen, ist eine Businessplan Vorlage meist auf eine spezielle Unternehmensgründung abgestimmt. Aus unterschiedlichen Branchen ist eine Businessplan Vorlage zu erhalten, unter anderem beispielsweise für die Kfz Branche, für den Großhandel oder für die Bauplanung.

Es gibt aber kaum eine Businessplan Vorlage, die kostenfrei erhältlich ist. Zudem muss man Qualitätsunterschiede bei der Auswahl der Businessplan Vorlage beachten. Man liegt aber falsch mit der Annahme, dass man mit dem Erwerb einer Businessplan Vorlage ein für das eigene Vorhaben gültiges Konzept erhält. Unbedingt muss es an die eigenen Gegebenheiten angepasst werden. Das ist auch wichtig, damit man sich ausreichend mit der Umsetzung seines Geschäftsvorhabens auseinandersetzt, auch wenn man eine Businessplan Vorlage benutzt. Schließlich soll das Geschäftskonzept dem Gründer eine Planungssicherheit bieten und böse Überraschungen vermeiden.

Falls man für die Erstellung seines Konzepts eine Businessplan Vorlage verwendet hat, man sich aber nach der Umgestaltung und Anpassung der Businessplan Vorlage trotzdem unsicher ist, ob es allen Anforderungen entspricht – natürlich an die eigenen Umstände gebunden – ist es zweckmäßig, ihn von Fachleuten, beispielsweise von einem Steuerberater, durchsehen zu lassen. Es ist immer wichtig, dass das Konzept wirklich jeden Aspekt genau beleuchtet und Lösungen für die verschiedenen Herausforderungen bereithält. Eine Businessplan Vorlage ist vor allem für Gründungen nützlich, die sich in ihrer Form bewährt haben, aber nicht für ausgefallene Gründungsvorhaben. Verschiede Anbieter und Formen einer Businessplan Vorlage findet man im Internet.

Businessplan – Hochbauplanung für Architekten

Der Businessplan Hochbauplanung (Architekten) ist ein systematischer Prozess zur Festlegung von Zielen und künftigen Handlungen im Hochbau. Durch den Businessplan Hochbauplanung wird ein Verfahren oder eine Methode zum Erreichen der Ziele entwickelt. Den Businessplan Hochbauplanung übernehmen Architekten, dazu gehört auch die gesamte Projektabwicklung, die Koordination aller am Bau Beteiligten, also der ausführenden Gewerke. In der Hochbauplanung sind neben den Architekten auch Bauingenieure nach den Landesbauordnungen dazu berechtigt, Hochbauten zu planen. Detailliertere Informationen gibt es nachzulesen in einem speziellen Businessplan oder einer sog. Businessplan Vorlage.

Weitere Planer im Businessplan Hochbauplanung sind die Tragwerksplaner, die Fachingenieure zur technischen Gebäudeausrüstung sowie die beratenden Ingenieure zu besonderen Themenbereichen. Die Ausführungen des Businessplan werden dann von den Unternehmern der verschiedenen Gewerke des Bauwesens durchgeführt. Die Hochbauplanung bzw. deren Businessplan (es gibt hierfür auch Businessplan Muster zum Nachlesen) hat als Zielsetzung, die gedankliche Vorwegnahme der betrieblichen Prozesse und Ziele, welche zur Errichtung dieser erforderlich sind.

Aus der Absicht des Businessplan in der Hochbauplanung, ein zukünftiges Handeln festzulegen, lassen sich die folgenden Funktionen der Hochbauplanung ableiten: die Flexibilisierungsfunktion: durch den Businessplan Hochbauplanung werden Handlungsalternativen bereitgestellt; die Selektionsfunktion: durch den Businessplan Hochbauplanung kann immer nur ein Teilaspekt bearbeitet werden, da die Fülle an Informationen und Fakten, die auf die Situation einwirken zu umfangreich sind um komplett erfasst zu werden; die Informationsfunktion, die Koordinationsfunktion und die Motivationsfunktion im Businessplan Hochbauplanung..

Die Gründung mit dem Businessplan Hochbauplanung ist eine freiberufliche Gründung und somit muss die Hochbauplanung auch nicht beim Gewerbeamt angemeldet werden. Existenzgründer können im Bereich Hochbauplanung Zuschüsse bzw. Fördermittel bei der Arbeitsagentur beantragen. Für deren Beantragung benötigt der Gründer der Hochbauplanung den Antrag für den sog. Gründungszuschuss ( ALG1 Bezug ) oder den Antrag für das sog. Einstiegsgeld ( ALG2 Bezug ).

Finanzierung der Selbständigkeit

Es ist ziemlich gewiss, dass für den Start in die Selbständigkeit ein gewisses Startkapital (Finanzierung) zur Verfügung stehen muss. Auch wenn keine Geschäfts- und Büroräume zur Verfügung stehen müssen, wenn keine Materialien oder Ausstattungen gekauft werden müssen, so müssen doch entsprechende Gelder vorhanden sein. Diese Gelder werden unter anderem für die Kundenakquise benötigt. Schließlich möchte man auf sich und sein neues Unternehmen aufmerksam machen. Hierfür können verschiedene Möglichkeiten genutzt werden.

Die wohl effektivste Methode, für das junge Unternehmen Werbung zu machen, ist im Internet zu finden. Sicherlich gibt es hier auch zahlreiche kostenlose Angebote. Doch ob diese so effektiv sind, sollte jeder für sich entscheiden. Es ist also von großer Bedeutung, sich bereits im Vorfeld über die Finanzen ausreichende Gedanken zu machen. Aufschluss über die benötigten, finanziellen Mittel gibt unter anderem der Businessplan. In ihm werden die Geschäftsidee und die zur Verwirklichung nötigen Schritte und Maßnahmen aufgeschlüsselt.

Auch auf das zu investierende Kapital und den zu erwartenden Ertrag geht der Businessplan ein. Anhand dieses Plans kann also festgestellt werden, ob eine Existenzgründung Finanzierung notwendig ist oder nicht. Finanzielle Unterstützung erhält man zum Beispiel von der Bundesagentur für Arbeit. Werden höhere Summen zur Existenzgründung Finanzierung benötigt, sollte man sich bei verschiedenen Banken nach Finanzierungsmöglichkeiten erkundigen.

Wie wichtig ist der Businessplan bei der Existenzgründung ?

Der amerikanische Traum stellt eine Karriere (Businessplan) vom Tellerwäscher zum Millionär dar. Als den deutschen Traum kann man hingegen eine Existenzgründung bezeichnen. Schließlich steckt es in der Natur des Menschens; dass man selber etwas erschaffen möchte. Bevor man sich allerdings als seinen eigenen Chef bezeichnen kann, ist es unverzichtbar dass ein Businessplan erstellt wird. Denn wenn man einen Kredit aufnehmen möchte, muss man dem Geldgeber einen guten Businessplan zeigen können. Im Fachhandel gibt es zahlreiche PC – Programme die eine professionelle Businessplan – Erstellung ermöglichen sollen. Doch auf diese Art und Weise lässt sich kein optimaler Plan erstellen. Deshalb sollte man die Hilfe von einem Experten in Anspruch nehmen.

Was ist eigentlich ein Businessplan? Bei solch einem Plan geht es um die Schilderung von dem unternehmerischen Vorhaben. Eine besonders große Wichtigkeit hat hierbei natürlich der finanzielle Teil. Sofern man über einen großartigen Businessplan verfügt; wird man problemlos einen Kredit erhalten können. In der heutigen Zeit stellen die Geldgeber an einem Businssplan ganz besondere Anforderungen. Nach der Erläuterung von der Anfangssituation muss beispielsweise das Absatzgebiet erläutert werden. Außerdem sollten einige Statistiken vorhanden sein; die die verschiedenen Aussagen belegen können. Aber auch die gute Optik darf hierbei nicht vergessen werden. Sofern es zu der Beauftragung von einem Businessplan bei einem Fachmann kommt, muss man sich gut überlegen; für welches Konzept man sich entscheidet. Eine besonders große Beliebtheit konnte übrigens das “Professionelle Gründungskonzept” erlangen. Im Internet kann man sich über alle weiteren Businesspläne informieren.

Manche Leute wollen ihren Businessplan selber erstellen. Leider entstehen dabei häufig Fehler. Besonders bei dem finanziellen Bereich werden viele Fehler begangen. Gravierende Fehler können der Grund für das Scheitern der Existenzgründung sein. Daher ist es logisch, dass sich immer mehr werdende Unternehmer an einen Fachmann wenden um einen professionellen Plan erstellen zu lassen. Selbstverständlich dienen die Internetseiten der Anbieter als eine nützliche Informationsquelle. Natürlich kann man sich auf der Internetseite auch über die anfallenden Kosten informieren. Sollte man weitere Fragen haben, kann ein telefonischer Kontakt empfohlen werden. Normalerweise befinden sich die Kontaktdaten direkt auf der Webseite von dem jeweiligen Anbieter.

Mit der 1 Euro GmbH zum Existenzgründer

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der 1 Euro GmbH (ein Euro GmbH) und weiteren Informationen für Existenzgründer und Unternehmer. Die 1 Euro GmbH (ein Euro GmbH) bietet eine echten Chance, dass eine Existenzgründung in Deutschland einfacher wird. Darauf zielt der Gesetzgeber jedenfalls ab durch die kommende Einführung der 1 Euro GmbH (ein Euro GmbH). Mittlerweile wird spekuliert, dass die 1 Euro GmbH als Unternehmergesellschaft oder Mini GmbH ab Herbst 2008 endlich kommen wird. Der genaue Name ist bisher für die 1 Euro GmbH noch nicht bekannt.

Wenn man möchte, wird die 1 Euro GmbH eine Unterform der GmbH sein, die ohne oder geringes Stammkapital gegründet werden kann, aber ebenso haftungsbeschränkt sein wird. Eine Selbstständigkeit anzupacken, die eine Haftungsbeschränkung aufweist, wird durch die 1 Euro GmbH bei einer entsprechenden Geschäftsidee und entsprechendem Businessplan simpler machbar sein, da man seine Geldmittel in den Aufbau des Betriebes stecken kann. Das Stammkapital einer 1 Euro GmbH soll anschließend erst durch Rücklagen aus dem Gewinn aufgebaut werden müssen.

EU-Richtlinien der Lissabon-Strategie haben die 1 Euro GmbH vorangetrieben. Der Gesetzgeber reagiert also darauf und es ist dringend nötig, dass eine Existenzgründung mit GmbH-Form für mehr Gründer realisierbar wird. Nicht jeder Businessplan ist dafür geeignet, auf eine Haftungsbeschränkung in der Selbstständigkeit zu verzichten. Das ist das wichtigste Kriterium der 1 Euro GmbH. Im Ausland ist es teilweise schon längst möglich ohne Stammkapital eine haftungsbeschränkte Selbstständigkeit zu starten (siehe Limited). Daher weichen bisher noch viele Gründer mit ihrer Geschäftsidee und ihrem Businessplan rechtlich ins Ausland ab. Die 1 Euro GmbH soll diesem Trend entgegenwirken.

Abzuwarten ist abgesehen von der genauen Ausgestaltung der 1 Euro Mini GmbH auch, ob man mit dieser Rechtsform Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragen kann. Notwendig werden bei einer 1 Euro GmbH jedenfalls auch Überlegungen sein, wo man sein Geschäftskonto eröffnet, wer die Buchführung übernehmen soll und natürlich die Ausarbeitung eines gründlichen Businessplan. Diesen braucht man auch für den Antrag auf Gründungszuschuss beziehungsweise auf Einstiegsgeld.

Eine 1 Euro GmbH, die vielleicht Unternehmergesellschaft heißen wird, erfordert ein Geschäftskonto und die Buchführung übergibt man am besten einem Steuerberater. Der wird auch den Businessplan, der auf eine 1 Euro GmbH (Mini GmbH) ausgelegt ist, auf Wunsch beurteilen und Vorschläge machen. 

Ein Geschäftskonto für Ihre Firma

Ja oder nein zum Geschäftskonto ? Diese Frage stellen sich künftige Unternehmer (Firma), die dabei sind, einen Businessplan umzusetzen. Dienlich ist ein Geschäftskonto allemal, wenn viele Einnahmen und Ausgaben durch die Selbstständigkeit aufkommen werden. Ob dies zutreffend ist, lässt sich anhand vom Businessplan ermitteln. Ansonsten kann auch das vorhandene Gehaltskonto als Geschäftskonto genutzt werden. Manche Banken ermöglichen es, ein Unterkonto zum Girokonto einzurichten, dass man ausschließlich als Geschäftskonto verwenden wird. So erreicht man ebenfalls die strikte Trennung von betrieblichen und privaten Geldtransfers.

Welchen Vorteil hat es aber, wenn man durch ein Geschäftskonto private Geldbewegungen und die der Selbstständigkeit trennt? Jedenfalls wird man mit dem Geschäftskonto den Zeitaufwand für die Buchführung verringern. Zusätzlich bildet das Geschäftskonto mit einem Blick den finanziellen Status der Existenzgründung und des weiteren Verlaufs ab. So kann man sich vor allem beim Start der Existenzgründung nicht finanziell übernehmen. Dabei sollte man aber nicht steuerliche Abzüge vergessen, die vom Finanzamt anhand der Angaben aus der Buchführung erhoben und vom Geschäftskonto abgehen werden. Nicht versteuern muss man allerdings den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld, Fördermittel die man beziehen kann, wenn man aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Existenzgründung vornimmt.

Für den Antrag auf Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld erstellt man einen Businessplan, der dem Formular auf das jeweilige Fördergeld zugefügt wird. Das bewilligte Fördergeld lässt man anschließend nicht auf das Geschäftskonto überweisen. Ein Geschäftskonto ist auch immer dann erforderlich, wenn mehrere Personen auf das Konto Zugriff haben sollen. Das wird auch oft bei einer Unternehmergesellschaft („Mini GmbH“) der Fall sein, die nach neuesten Angaben im September 2008 an den Start gehen soll. Bei einer Mini GmbH braucht man einen sorgfältigen Businessplan, in dem die Rücklagen für das Stammkapital nicht vergessen werden dürfen.

Bei einer genauen Planung und wenn keine ungünstigen äußeren Einwirkungen auftreten werden, sollte man den Businessplan einer Unternehmergesellschaft so verwirklichen können, dass man schwarze Zahlen auf dem Geschäftskonto schreiben wird. Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäftskonto ist abhängig von der Geschäftsidee, inwiefern Zahlungsverkehr auftreten wird, und von der Zahl der Personen, die auf das Geschäftskonto zugreifen können sollen.

Einstiegsgeld zur Existenzgründung mit ALG2

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Einstiegsgeld (Existenzgründung) und weiteren Informationen für Existenzgründer und Unternehmer. Erwerbsfähige Arbeitslose, die Anspruch auf ALG2 haben, können mit dem Einstiegsgeld gefördert werden, damit eine Existenzgründung, also die Aufnahme einer Selbstständigkeit, möglich wird. Gezahlt wird das Einstiegsgeld meist, wenn man – wie so oft zu Beginn der Selbstständigkeit – seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Voraussetzung ist aber eine Prognose, dass man durch die Existenzgründung den Anspruch auf ALG2 verlieren wird, also dass der Businessplan so umgesetzt werden kann, dass man genügend Geld damit verdienen wird.

Diesen Businessplan muss man gemeinsam mit dem Antrag auf Einstiegsgeld beim Fallmanager abgeben. Der Fallmanager entscheidet dann auf dieser Grundlage, ob das Einstiegsgel gewährt wird. Beim Einstiegsgeld handelt es sich um eine Ermessensleistung, man hat also keinen Anspruch darauf im Gegensatz zum Gründungszuschuss für ALG1-Empfänger. Es gibt für den Businessplan Muster, die auf den Antrag von Einstiegsgeld zugeschnitten sind, die es auch für den Gründungszuschuss gibt.

Bekommt man für das Einstiegsgeld eine Zusage, werden meist Mietzuschüsse und Sozialversicherungen weitergezahlt und man erhält zusätzlich zum ALG2-Betrag einen Zuschuss von 50%. Die Existenzgründung wird meist für sechs bis zwölf Monate mit dem Einstiegsgeld gefördert, theoretisch sogar 24 Monate lang.  Möchte man eine Geschäftsidee umsetzen, die eine Haftungsbeschränkung erfordert, steht bald dafür die Mini GmbH zur Verfügung. Es ist abzuwarten, ob man bei der Mini GmbH auch Fördergelder wie Einstiegsgeld beantragen können wird.

Die Mini GmbH wird Unternehmergesellschaft genannt und man muss dann wohl mit dem Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ firmieren. Eine Geschäftsidee mit Hilfe von Einstiegsgeld zu verwirklichen, ist für viele ALG2-Empfänger eine Alternative zur Arbeitslosigkeit geworden. Der Businessplan, den man für den Antrag auf Einstiegsgeld erstellt, ist auch ein gutes Kontrollinstrument, ob man seine gesteckten Ziele der Selbstständigkeit erreicht.

Neben der gesetzlichen Pflicht der Buchführung stellt auch sie eine Kontrolle der finanziellen Lage dar. Ein Geschäftskonto ist hierbei hilfreich, da man alle betrieblichen Geldbewegungen im Überblick hat. Das Einstiegsgeld ist übrigens eine Privateinnahme, die auf dem Geschäftskonto nichts zu suchen hat. Außerdem muss das Einstiegsgeld nicht versteuert werden und kommt somit auch nicht in der Buchführung vor. Auch muss man das Einstiegsgeld nicht zurückzahlen.

Bewerbungstricks bei einer Existenzgründung

Heutzutage werden die Arbeitgeber an ihre Bewerber (Exitenzgründung) immer anspruchsvoller, aus welchen gründen man einen Job sucht ist prinzipiell egal. Man kann 100 oder 1000 Bewerbungen verschicken, ein bisschen Glück gehört immer dazu und wenn man dann noch den gewünschten Leistungen entspricht, könnte man sogar Erfolg haben und den Job bekommen.

Aber am Besten holt man sich vorher noch ein paar Bewerbungstricks von einem Fachmann und versucht dann erst sein Glück bei den verschiedensten Firmen in denen man Arbeiten möchte. Bleibt man hierbei immer noch erfolglos, dann sollte man nicht untätig zu hause rum sitzen, sondern sich eine Aufgabe suchen. Manche spielen mit dem Gedanken einer Existenzgründung, hier gibt es viele Geschäftsideen zur Auswahl, bei einem solchen vorhaben sollte man das machen was man am besten kann und welches sich am besten verwirklichen lässt. Die richtige Wahl der Rechtsform ist auch von großer Bedeutung.

Es gibt viele Vor- und Nachteile bei so vielen Möglichkeiten, aber hierbei redet man am besten mit einem Experten oder informiert sich gründlich im Internet. Man benötigt ausreichend Startkapital um sich überhaupt verwirklichen zu können, man benötigt den richtigen Umgang mit Kunden und wenn es dumm läuft kann man alles verlieren. Ist man sich darüber im Klaren steht der verwirklichen nichts mehr im Wege.

Der Businessplan zur Existenzgründung

Businessplan: Heute gibt es für ein Unternehmen viele Dokumente, die von großer Bedeutung sind. Doch gehören dazu nicht nur Verträge mit Beteiligten am Unternehmen wie etwa Kooperationspartnern oder Lieferanten. Ein weiteres immens wichtiges Dokument ist heute auch der Businessplan. Grundsätzlich wird ein solcher Businessplan heute vor allem mit der Existenzgründung verbunden, da dieser bei der Gewinnung von Investoren zu den Dingen gehört, die dabei helfen, die potentiellen Investoren von sich und seinem Unternehmen zu überzeugen.

Grund hierfür liegt vor allem darin, dass ein solcher Businessplan als schriftliche Zusammenfassung eines unternehmerischen Vorhabens angesehen werden kann. Als solche enthält er aber nicht nur die Geschäftsidee selbst, sondern erläutert auch die Ziele des jeweiligen Unternehmens, ebenso wie die Strategien, mittels derer die Ziele erreicht werden sollen, auch. Darüber hinaus beinhaltet ein heutiger Businessplan aber auch alle weiteren betriebswirtschaftlichen und finanziellen Aspekte, die mit diesem unternehmerischen Vorhaben zusammenhängen.

Doch bietet ein solcher Businessplan heute noch weiterer Vorteile als nur die bei der Existenzgründung so notwendige Gewinnung von Investoren. So zwingt ein solcher Businessplan seinen Verfasser – also das Unternehmen – auch zu einer systematischen Vorgehensweise, denn bei der Erstellung eben jenes Dokuments ist der Verfasser und damit das Unternehmen gezwungen, alles logisch und mit System zu durchdenken.

So werden etwa Wissenslücken sichtbar, Probleme werden erkennbar gemacht, was anders möglicherweise nicht der Fall gewesen wäre. Darüber hinaus zwingt der Businessplan seinen Verfasser dazu, Entscheidungen zu treffen oder bei möglicherweise auftretenden Problemen Alternativen zu finden. So wird es dem Unternehmen ermöglicht, auf möglicherweise auftretende Probleme schnell zu reagieren und somit Gefahren zu vermeiden oder abzumildern.

Die Existenzgründung und eine Geschäftsidee

Eine Existenzgründung ist eine Herausforderung, für die man sich klar entscheiden muss. Es genügt auf keinen Fall eine Existenzgründung anzustreben, weil man einzig der Arbeitslosigkeit entkommen möchte. Es müssen beim Gründer klare Motive und Fähigkeiten vorhanden sein, die eine Geschäftsidee zu einer überzeugenden Existenzgründung führen können. Eine Existenzgründung aus der Not heraus ohne sonstigen Hintergrund ist in vielen Fällen zum Scheitern verurteilt. Das soll aber nicht bedeuten, dass Arbeitslose, die ernsthaft und mit Hintergrund eine Existenzgründung in Erwägung ziehen davor zurückschrecken sollen.

Für die Existenzgründung von Arbeitslosen gibt es zudem Unterstützung von der Arbeitsagentur in Form von Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld. Der Gründungszuschuss eignet sich auch für eine Existenzgründung aus einem
Angestelltenverhältnis heraus. Denn wenn man mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet war, was durch eine Kündigung einfach zu erreichen ist, kann man bereits Gründungszuschuss beantragen. Die Sperrzeit spielt hier kaum eine Rolle. Das
Einstiegsgeld hingegen kann von ALG2-Empfängern beantragt werden.

Erforderlich für eine Existenzgründung ist eine Geschäftsidee, die eine erfolgreiche Selbstständigkeit ermöglichen kann. Ist die passende Geschäftsidee gefunden, beginnt man einen Businessplan zu erstellen, den man für den Antrag auf Fördermittel von der Arbeitsagentur, aber auch für das Generieren von Fremdkapital benötigt. Manchmal genügt
es, einen Businessplan für die Existenzgründung durch Businessplan-Vorlagen oder Business-Plan Muster zu erstellen. Für eine kompliziertere Form der Selbstständigkeit wird ein umfangreicherer Businessplan benötigt, den man gemeinsam mit Fachleuten erarbeiten kann. Nach der eigentlichen Existenzgründung ist der Businessplan auch ein
Kontrollinstrument zum prüfen, ob gesetzte Ziele erreicht wurden.

Für die Existenzgründung muss man auch eine Unternehmensform wählen. Haftungsbeschränkt soll eine Existenzgründung künftig durch die Mini GmbH vereinfacht zu gründen sein. Gesetzlich wird die Mini GmbH wohl Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) heißen, es ist aber noch nicht verbindlich bekannt, wann die Mini
GmbH kommt. Bei einer Unternehmergesellschaft kann man auf ein Geschäftskonto nicht verzichten und die Buchführung wird umfangreicher ausfallen. Durch das Geschäftskonto wird bei jeder Existenzgründung die Buchführung übersichtlicher, ein erheblicher Vorteil für Gründer und Steuerberater. Viel Erfolg mit Ihrer Existenzgründung.

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